Allgemeine Geschäftsbedingungen

1884 Norderney
Am Weststrand 3-4 26548 Norderney

1.1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der 1884 Norderney GmbH, 1884 – Norderney, („Hotel“) und dem Gast des Hotels („Gast“) zustande.

1.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie aller für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotels.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage des Hotels in Textform.

1.5 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diesen vorher ausdrücklich zugestimmt wurde.

2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Hotelzimmer bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. vom Hotel üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

2.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

2.4 Wünscht der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstiger Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer, so bedarf dies der Zustimmung des Hotels. Diese kann von einer Preiserhöhung abhängig gemacht werden.

2.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das Hotel dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel in Rückstand, so können das Zahlungsziel und / oder die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regeln. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

2.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2.7 Der Gast darf gegen Forderungen des Hotels nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen nur wegen solcher Gegenansprüche zurück behalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen des Hotels im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

3.1 Der Gast hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich besteht.

3.2 Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Gast die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

4.1 Falls und soweit zugunsten des Gastes ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ist das Hotel innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Hotel Anfragen Dritter nach den vom Gast bestellten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels unter Mitteilung eines derartigen Sachverhalts nach angemessener Fristsetzung auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

4.2 Falls und soweit mit dem Gast die Leistungen von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Gast diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

4.3.1 Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für das Hotel unzumutbar erschweren;

4.3.2 Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen bestellt wurden, z.B. zur Person des Gastes, seiner Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts;

4.3.3 Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

4.3.4 Ein Verstoß gegen Ziffer 1.4 (Unter- und Weitervermietung) vorliegt.

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer der gebuchten Kategorie.

5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung ist ausgeschlossen.

5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine etwaige darüber hinausgehende Nutzung kann das Hotel eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: Bis 15.00 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger als 15.00 Uhr 100% des Listenpreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

6.1 Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen des Hotelzimmers des Gastes, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Gast diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

6.2 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

7.1 Sollten an den Lieferungen und Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Gast des nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor der Abreise – zu rügen, damit das Hotel ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

7.2 Soweit der Gast einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht dies im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses.

7.3 Weckaufträge werden vom Hotel unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

7.5 Für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Hotel weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels beruhen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen das Hotel ausgeschlossen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist der Zimmer- oder der Hotelsafe zu benutzen. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, bewahrt das Hotel, jedoch jedenfalls keinerlei Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen im Wert von mehr als 3.500 EUR auf.

7.6 Ansprüche gegen das Hotel verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7.5.

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern, der Bestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Vereinbarung der Parteien in Textform.

8.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist am Ort des Hotels.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht, das am Ort des Hotels zuständig ist. Das Hotel ist nach seiner Wahl aber auch berechtigt, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu erheben.

8.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln zum inter-nationalen Privatrecht.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern und / oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.